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   BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88   

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https://dejure.org/1989,4945
BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88 (https://dejure.org/1989,4945)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1989 - 1 B 84.88 (https://dejure.org/1989,4945)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 1 B 84.88 (https://dejure.org/1989,4945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung vom 29. Januar 1985 (GVBl. S. 37) - Altersversorgung der Rechtsanwälte - Verdrängung des Landesrechts durch Bundesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88
    Der Landesgesetzgeber wird daher nur dann völlig verdrängt, wenn die Materie durch den Bundesgesetzgeber erschöpfend geregelt ist (vgl. BVerfGE 2, 232 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 18, 407 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]; 20, 238 ).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88
    Der Landesgesetzgeber wird daher nur dann völlig verdrängt, wenn die Materie durch den Bundesgesetzgeber erschöpfend geregelt ist (vgl. BVerfGE 2, 232 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 18, 407 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]; 20, 238 ).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88
    Im übrigen ist die Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung von Gesetzen hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 18, 429 , 25, 269 <289 ff. [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63])>.
  • BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62

    Verordnung als Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88
    Der Landesgesetzgeber wird daher nur dann völlig verdrängt, wenn die Materie durch den Bundesgesetzgeber erschöpfend geregelt ist (vgl. BVerfGE 2, 232 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 18, 407 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]; 20, 238 ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88
    Dies wird bestätigt durch die vom Berufungsgericht herangezogene Regelung des § 7 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979, die die Befreiungsmöglichkeit von der Angestelltenpflichtversicherung im Falle einer berufsständischen Versorgung vorsieht; denn damit wird das Besetehen solcher Versorgungseinrichtungen bestätigt und dem Landesgesetzgeber die entsprechende Gesetzgebungskompetenz belassen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 -, NJW 1983, 2650 [BVerwG 25.11.1982 - 5 C 69/79]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52

    Lohnzahlung an Feiertagen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88
    Der Landesgesetzgeber wird daher nur dann völlig verdrängt, wenn die Materie durch den Bundesgesetzgeber erschöpfend geregelt ist (vgl. BVerfGE 2, 232 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 18, 407 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]; 20, 238 ).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für dieses Rechtsanwaltsversorgungsgesetz ist, wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat, gegeben (Beschluß vom 16. Februar 1989 - BVerwG 1 B 84.88 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11903/04

    Urteil zur Rechtsanwaltsversorgung: nur anwaltliches Einkommen für Beiträge

    Dem so begründeten Bedürfnis nach parlamentarischer Vorsteuerung der Satzungsgewalt hat der für das berufsständische Versorgungsrecht regelungszuständige Landesgesetzgeber (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1989 -1 B 84.88 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 16; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 1 C 11.98 - BVerwGE 87, 324 ff. [326]) mit dem Erlass des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes - RAVG - vom 29. Januar 1985 (GVBl S. 37) Rechnung getragen.
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 12.89

    Bekanntmachung der ersten Wahlordnung für die Wahl einer Vertreterversammlung -

    Die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für dieses Rechtsanwaltsversorgungsgesetz ist, wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat, gegeben (Beschluß vom 16. Februar 1989 - BVerwG 1 B 84.88 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 16).
  • VG Trier, 23.11.2006 - 6 K 356/06

    Beteiligung des Arbeitgebers an den Beitragskosten der Rechtsanwaltsversorgung.

    Des Weiteren ist aufgrund der maßgeblichen Vorschriften des RAVG sowie der dementsprechenden Regelungen in der Satzung des Beklagten davon auszugehen, dass beitragspflichtig allein das Mitglied ist (vgl. § 6 RAVG sowie § 23, hier im Falle des Klägers insbesondere § 23 Abs. 3 der Satzung des Beklagten. Hinsichtlich dieser Ausgestaltung hat die Kammer zunächst keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Regelungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts kommt den Ländern im Bereich der Rechtsanwaltsversorgung die Gesetzgebungskompetenz zu. Die Rechtsanwaltsversorgung stellt insoweit einen Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich der Altersanwaltsversorgung nach Art. 72 Abs. 1 Grundgesetz dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 B 84/88 -), denn der Gesetzgeber hat namentlich auf dem Gebiet der Sozialversicherung von seiner Kompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht, sondern ist von dem (weiteren) Bestehen landesrechtlich geregelter berufsständischer Versorgungswerke ausgegangen, die auch angestellte Berufsangehörige als Pflichtmitglieder erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02. Mai 1961, BVerwGE 12, 319 [323]; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -).
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